Die deutsche Bundesnetzagentur hat für den Jedermann-Funkstandard PMR neue Frequenzen freigegeben - sowohl für analoge wie für digitale Geräte. 

Typische PMR-Funkgeräte. // Quelle: ed-pfeifer.de
Ende September hat die Bundesnetzagentur eine neue Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den Kurzstreckenfunk mit Private Mobile Radio (PMR) veröffentlicht. Ab sofort dürfen PMR-Geräte analog auf 16 statt bisher acht Kanälen funken. Digital stehen 32, ab 2018 sogar 48 Kanäle zur Verfügung. Die Frequenzzuteilung ist in einem pdf-Dokument genauer ausgeführt.

Noch mangelt es am Markt an Geräten, die die neuen Kanäle auch nutzen können. Doch da die Technik dahinter kein Hexenwerk ist, dürften die nicht lange auf sich warten lassen. Wer aktuell überlegt, sich ein neues Funkgerät anzuschaffen, könnte gut beraten sein noch ein paar Monate auszuharren, um eine "zukunftstaugliche" Auswahl zu haben.

Der starke Ausbau der digitalen PMR-Kanäle geht auch zu Lasten der analogen. Waren bisher die Frequenzbereiche von analog und digital PMR strikt getrennt, so kann der digitale PMR-Funk jetzt einen Teil, ab 2018 alle "analogen" Kanäle mitnutzen.

Der Einsatz von den auch bei Gleitschirmfliegern noch weit verbreiteten LPD-Funkgeräten bleibt in Deutschland übrigens weiterhin erlaubt - laut geltender Regelung (pdf) zumindest bis Ende 2024.

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